Der Tierheilpraktiker (THP)

Prüfungsordnung THP

  1.  prueffacharleitf.stand_jan.25_-_korrigiert_3.pdf (337 kB)
  2.  pruefungsordnung_stand_jan_25_endf_-_korrigiert_2.pdf (299 kB)
  3.  anmeldebogen_thp-kenntnisueberpruefung_6.pdf (187 kB)

Nächstes Prüfungsdatum für Tierheilpraktiker*innen:

Die nächste Kenntnissüberprüfung für Tierheilpratiker*innen durch die DGT-e.V. findet statt am:    FOLGT, bitte Individualtermine in der Geschäftsstelle erfragen

 

Anmeldeunterlagen können in der Geschäftsstelle der DGT eingereicht werden, die Ihnen auch bei Fragen behilflich ist. 

 

Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien für Tierheilpraktiker*innen der Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände (IG THP) gelten für alle dieser IG angehörigen Verbände und Ausbildungsinstitute gleichermaßen.

Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis des Wissensstandes, den  Tierheilpraktiker*innen zur Führung einer Tierheilprakitker-Praxis haben sollten.

Der zu den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien gehörende Fragenkatalog/ Antwortenkatalog der IG-angehörigen Verbände unterliegt einer ständigen Kontrolle und regelmäßiger Überarbeitung. Diese erfolgt im Rahmen von AG-Sitzungen mit Mitgliedern aller Verbände aus der IG THP.

Ein Auszug (30%, ohne Lösung) aus dem jeweils gültigen Fragenkatalog wird veröffentlich und kann nach Anmeldung zur Kenntnisüberprüfung in der Geschäftsstelle der DGT e.V. zur Vorbereitung angefordert werden.

Nach der Anmeldung zur Prüfung stehen wir unseren Prüflingen jederzeit mit Rat zur Seite, um eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung zu gewährleisten.

Die Kenntnisüberprüfung besteht aus 4 Prüfungsteilen:

  1. Schriftliche Prüfung
  2. mündliche Prüfung
  3. praktische Prüfung
  4. Facharbeit

wobei die Facharbeit vor dem Termin zur Kenntnisüberprüfung abgeschlossen sein und der jeweiligen Prüfungskommission zur Korrektur vorliegen muss.  Die Prüfungsteile 1. bis 3. können an einem Prüfungstag abgelegt werden. Bestimmungen zu den einzelnen Prüfungsteilen werden in der Prüfungsordnung (nebenstehend zum Download) differenziert beschrieben. 

Zur Ausfertigung der Facharbeit gibt es ebenfallseinen Leitfaden nebenstehend zum Download.

Die Prüfungsteile 1. bis 3. müssen vor Ort abgelegt werden; zugesandte beantwortete Fragen mit einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Fragen allein ohne Hilfsmittel beantwortet wurden, werden nicht anerkannt.

Die Prüfungsteile 2. bis 4. werden von mindestens 2 Prüfern abgenommen.

Zu den Prüfungsteilen 2. bis 3. werden schriftliche Protokolle erstellt, der Prüfungsteil 4. wird schriftlich beurteilt.

Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die gesamte Kenntnisüberprüfung als nicht bestanden. Der nicht bestandene Prüfungsteil muss zum Bestehen nachgeholt werden.

Die Kenntnisüberprüfungen werden durch die DGT e.V.  regelmäßig durchgeführt. Termine sind in der Geschäftsstelle der DGT zu erfragen.

Nach bestandener Kenntnisüberprüfung wird dem Prüfling ein Zertifikat und ein Zeugnis ausgehändigt.

Die Kenntnisüberprüfungen der einzelnen zur IG THP gehörigen Verbände werden untereinander anerkannt.

Kenntnisüberprüfungen von Tierheilpraktikerschulen werden nur anerkannt, wenn sie gemäß den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien der Interessengemeinschaft deutscher Tierheilpraktikerverbände durchgeführt und im Beisein autorisierter Vertreter eines IG-angehörigen Verbandes abgenommen werden.

Die Gebühren für die Kenntnisüberprüfung sind bei allen der IG THP angehörenden Verbänden gleich und werden bei Bedarf in den Arbeitssitzungen neu festgelegt.