Über den Verband DGT e.V.

Satzung der DGT e.V.

  1.  satzung2023.pdf (126 kB)

Mitgliedschaft in der DGT e.V.


Anträge auf Mitgliedschaft

Untenstehend finden Sie die Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft in der DGT e.V.
1. Antrag auf Anwärtermitgliedschaft für THP- und TP/TO-Auszubildende und als Überbrückungsmitgliedschaft bis zur Prüfung
2. Antrag auf Vollmitgliedschaft
3. Antrag auf Außerordentliche Mitgliedschaft bis zum Ende der 5-Jahresfrist bei selbständiger/angestellter Tätigkeit ohne bisherige DGT-/Kooperationsprüfung
4. Antrag auf Fördermitgliedschaft

  1.  aufnahmeantrag_-_anwaetermitgliedschaft_-_2021-08-04.pdf (165 kB)
  2.  aufnahmeantrag_vollmitgliedschaft.pdf (172 kB)
  3.  aufnahmeantrag_ausserordentliche_mitgliedschaft.pdf (167 kB)
  4.  aufnahmeantrag_-_foerdermitgliedschaft_-_sepa_-_2021-02-08.pdf (123 kB)
  5.  sepamandat_zum_mitgliedsbeitrag.pdf (335 kB)

Immer wieder stellen sich Therapeut*innen die Frage, warum sie sich einem Berufsverband anschließen sollen, wo der Nutzen liegt. Neben den allgemeinen Vorteilen, die hinlänglich bekannt sind wie Unterstützung und Informationsfluss, Kolleg*innen-Zusammenhalt, Fortbildungsangebote, Aufzeigen des Qualitätsstandards durch Absolvieren der Kenntnisüberprüfung zur Aufnahme usw., fühlen sich Berufsneulinge oder auch bereits lange im Beruf stehende Kolleg*innen wenig motiviert, den Schritt in die Mitgliedschaft zu gehen. Sie vertrauen darauf, dass „Wichtiges“ sich irgendwie schon regelt und sie irgendwie Kenntnis von Neuerungen und Veränderungen erhalten. Kurz, sie lassen andere für sich denken und arbeiten.

Es geht auch anders, gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft mit, werden Sie Teil der Gemeinschaft.

Jeder, der die Vorteile einer Verbandeszugehörigkeit für sich nutzen möchte, darf sich gerne mit seiner Mitgliedschaftsanfrage an die Geschäftsstelle wenden. Wir werden Ihren Antrag prüfen und schauen, wie Ihre Aufnahme gestaltet werden kann. Es gibt unterschiedliche Verfahren für THP/TP-Schüler*innen, Berufsneulinge oder bereits praktizierende Kolleg*innen. Gerade für bereits länger praktizierende Berufskolleg*innen gibt es vereinfachte Aufnahmeverfahren, die nach Einzelfallprüfung ggf. den Eintritt in die DGT e.V. erleichtern können.

Sprechen Sie uns an info_at_dgt-ev.de oder 05225-8748373.

 

Vollmitgliedschaft:

Um möglichst sicher zu stellen dass die unter dem Namen DGT e.V. praktizierenden Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten ein hohes Maß an Fachkompetenz aufweisen, werden nur Therapeuten in die DGT e.V. aufgenommen, die eine Kenntnisüberprüfung nach unserer Prüfungsordnung für THP und TP abgelegt haben (s. Prüfungsrichtlinien der entsprechenden Berufsgruppe)

Um den Wissenstand unserer Vollmitglieder stets aktuell zu halten, 

  1. Besteht eine Fortbildungspflicht
  2. Bieten wir kostengünstige, hochwertige Fortbildungen zu unterschiedlichen, praxisrelevanten Themen u.a. die THP-Tage in Hohenroda
  3. Bieten wir Beratung bei:
    - Rechtlichen Fragen
    - Fragen rund um die Praxiseröffnung
    - Internetpräsenz
    - Werbung

Anwärtermitgliedschaft:

Die Anwärtermitgliedschaft bietet eine gute Möglichkeit sich bereits während Ihrer Ausbildung Ihrem Berufsverband DGT e.V. anzuschließen bis Sie die Kenntnisüberprüfung bestanden haben.

Dazu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie sich an einer entsprechenden Schule in Ausbildung befinden, bzw. Ihre schulische THP-/TP-Ausbildung abgeschlossen haben und sich zur Kenntnisüberprüfung bei der DGT e.V. angemeldet haben.

Vorteile für Sie:

  1. Vergünstigte Seminarangebote
  2. Kontakt zum späteren Verband
  3. Prüfungsvorbereitende Seminare und Begleitung bis zur Prüfung
  4. Unterstützung in der Wahl der Prüfungsthemen für die Facharbeit

Außerordentliche Mitgliedschaft:

Außerordentliche Mitglieder sind zukünftige Vollmitglieder die bisher keine Aufnahmeprüfung vor einer Kooperations- oder DGT-Prüfungskommission absolviert haben aber bereits länger, jedoch noch keine 5 Jahre, selbständig oder angestellt therapeutisch tätig sind. Für diese Mitglieder gelten bis zur Aufnahme als Vollmitglied (zeitnahe Kenntnisüberprüfung  oder erleichtertes Aufnahmeverfahren nach Beendigung der 5-Jahresfrist) Sonderregelungen.

Ihr Status liegt zwischen Anwärter- und Vollmitgliedschaft. Sie können das umfangreiche Fortbildungsangebot der DGT und alle Vergünstigungen nutzen, sind Teil der Informations-Gemeinschaft, werben aber noch nicht mit Ihrer Mitgliedschaft (Logo, Stempel, Therapeutenverzeichnisse usw.) , besitzen noch kein Stimmrecht, können keine Posten im Verband begleiten, arbeiten aber weiterhin selbständig als Therapeut*in

Fördermitgliedschaft:

Gerne begrüßen wir ehemalige Mitglieder oder einfach Interessierte, weil sie den Verband in all seinen Belangen um die Absicherung der Berufe auf politischer Ebene unterstützen wollen.

Bei allen offenen Fragen zu einer Mitgliedschaft kontaktieren Sie gerne unsere Geschäftsstelle.