Untenstehend finden Sie die Aufnahmeanträge zur Mitgliedschaft in der DGT e.V.
1. Antrag auf Anwärtermitgliedschaft für THP- und TP/TO-Auszubildende und als Überbrückungsmitgliedschaft bis zur Prüfung
2. Antrag auf Vollmitgliedschaft
3. Antrag auf Außerordentliche Mitgliedschaft bis zum Ende der 5-Jahresfrist bei selbständiger/angestellter Tätigkeit ohne bisherige DGT-/Kooperationsprüfung
4. Antrag auf Fördermitgliedschaft
sowie die
5. Berufsbilder THP und TP
und
6. Berufsordnung THP / TP
7. Flyer der DGT
Immer wieder stellen sich Therapeut*innen die Frage, warum sie sich einem Berufsverband anschließen sollen, wo der Nutzen liegt.
Neben den allgemeinen Vorteilen, die hinlänglich bekannt sind wie
fühlen sich Berufsneulinge oder auch bereits lange im Beruf stehende Kolleg*innen wenig motiviert, den Schritt in die Mitgliedschaft zu gehen. Sie vertrauen darauf, dass „Wichtiges“ sich irgendwie schon regelt und sie irgendwie Kenntnis von Neuerungen und Veränderungen erhalten. Kurz, sie lassen andere für sich denken und arbeiten.
Es geht auch anders!
Jeder, der die Vorteile einer Verbandeszugehörigkeit für sich nutzen möchte, und dazu die berufliche Zukunft aktiv mitgestalten möchte, darf sich gerne mit seiner Mitgliedschaftsanfrage an die Geschäftsstelle wenden.
Wir werden Ihren Antrag prüfen und schauen, wie Ihre Aufnahme gestaltet werden kann. Es gibt unterschiedliche Verfahren für THP/TP-Schüler*innen, Berufsneulinge oder bereits praktizierende Kolleg*innen.
Gerade für bereits länger praktizierende oder in anderen Verbänden geprüfte Berufskolleg*innen gibt es ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren, welches nach Einzelfallprüfung den Eintritt in die DGT e.V. erleichtern können, ohne sich einer Vollprüfung stellen zu müssen
Sprechen Sie uns gerne an info_at_dgt-ev.de oder 05225-8748373.
Um möglichst sicher zu stellen dass die unter dem Namen DGT e.V. praktizierenden Tierheilpraktiker und Tierphysiotherapeuten ein hohes Maß an Fachkompetenz aufweisen, werden nur Therapeuten in die DGT e.V. aufgenommen, die eine Kenntnisüberprüfung nach unserer Prüfungsordnung für THP und TP abgelegt haben (s. Prüfungsrichtlinien der entsprechenden Berufsgruppe)
Um den Wissenstand unserer Vollmitglieder stets aktuell zu halten,
Die Anwärtermitgliedschaft bietet eine gute Möglichkeit sich bereits während Ihrer Ausbildung Ihrem Berufsverband DGT e.V. anzuschließen bis Sie die Kenntnisüberprüfung bestanden haben.
Dazu benötigen wir einen Nachweis, dass Sie sich an einer entsprechenden Schule in Ausbildung befinden, bzw. Ihre schulische THP-/TP-Ausbildung abgeschlossen haben und sich zur Kenntnisüberprüfung bei der DGT e.V. angemeldet haben.
Vorteile für Sie:
Außerordentliche Mitglieder sind zukünftige Vollmitglieder die bisher keine Aufnahmeprüfung vor einer Kooperations- oder DGT-Prüfungskommission absolviert haben, aber bereits länger, jedoch noch keine 5 Jahre, selbständig oder angestellt therapeutisch tätig sind. Für diese Mitglieder gelten bis zur Aufnahme als Vollmitglied (zeitnahe Kenntnisüberprüfung oder erleichtertes Aufnahmeverfahren nach Beendigung der 5-Jahresfrist) Sonderregelungen.
Ihr Status liegt zwischen Anwärter- und Vollmitgliedschaft. Sie können das umfangreiche Fortbildungsangebot der DGT und alle Vergünstigungen und Angebote nutzen, sind Teil der Informations-Gemeinschaft, werben aber noch nicht mit Ihrer Mitgliedschaft (Logo, Stempel, Therapeutenverzeichnisse usw.) , besitzen noch kein Stimmrecht, können keine Posten im Verband begleiten, arbeiten aber weiterhin selbständig als Therapeut*in
Gerne begrüßen wir ehemalige Mitglieder oder einfach Interessierte, weil sie den Verband in all seinen Belangen um die Absicherung der Berufe auf politischer Ebene unterstützen wollen.